Bevor wir mit der Therapie beginnen:
In einem ersten Gespräch klären wir, ob grundsätzlich die Basis für gemeinsames Arbeiten besteht und wie der Rahmen für unsere gemeinsame Arbeit aussehen kann (Frequenz, voraussichtliche Dauer etc.)
Was es kostet:
Erstgespräch und Einzelsitzung je 90 Euro, Dauer jeweils 50 Minuten.
Sie können einen Antrag auf Teilrefundierung bei Ihrer Krankenkasse stellen. Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose gem. ICD10) beträgt der Kostenzuschuss der Österreichischen Gesundheitskasse derzeit 33,70 € pro Therapieeinheit.
In begründeten Fällen kann ein Sozialtarif vereinbart werden.
Wenn Ihnen etwas dazwischen kommt:
Sie können bis zu 48 Stunden vor einem Termin kostenlos absagen. Sollten Sie später absagen, so ist die entfallene Einheit zu bezahlen.